Behandlungspflege
Die Behandlungspflege dient der Überwachung und Unterstützung der ärztlichen Therapie. Ebenso wie ein Arzt Medikamente verschreiben kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen.
- Medikamentengabe
- Hilfe bei der Kompressionstherapie
- Blutzuckermessung
- Injektionen verabreichen
- Wundversorgung
Die Leistungen der Behandlungspflege bedürfen der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Die Kosten werden bei medizinischer Notwendigkeit in Gänze übernommen. 10% der Kosten jedoch, für längstens 28 Tage muss der Versicherte übernehmen.