Die Behandlungspflege dient der Überwachung und Unterstützung der ärztlichen Therapie. Ebenso wie ein Arzt Medikamente verschreiben kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen.
Die Leistungen der Behandlungspflege bedürfen der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Die Kosten werden bei medizinischer Notwendigkeit in Gänze übernommen. 10% der Kosten jedoch, für längstens 28 Tage muss der Versicherte übernehmen.