Behandlungspflege

Die Behandlungspflege dient der Überwachung und Unterstützung der ärztlichen Therapie. Ebenso wie ein Arzt Medikamente verschreiben kann, kann er auch eine medizinische Behandlungspflege bei einem Patienten verordnen.


  • Medikamentengabe
  • Hilfe bei der Kompressionstherapie
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen verabreichen
  • Wundversorgung


Die Leistungen der Behandlungspflege bedürfen der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Die Kosten werden bei medizinischer Notwendigkeit in Gänze übernommen. 10% der Kosten jedoch, für längstens 28 Tage muss der Versicherte übernehmen.

 


 

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