Grundpflege

Die Grundpflege ist die Basisleistung der Versorgung und umfasst grundlegende Maßnahmen, um dem Pflegebedürftigen einen weitgehend selbstständigen Alltag zu ermöglichen. Hierzu gehören alle pflegerischen Tätigkeiten zur Unterstützung bei Körperpflege, Bewegung, Ernährung und Hauswirtschaft.

Gleichzeitig wird den Pflegebedürftigen nicht die Eigenständigkeit genommen, sondern diese wird gefördert und längst möglich erhalten.


  • Ganzkörperwaschung (Duschen/ Baden)
  • Teilkörperwaschung (Unterstützung am Waschbecken)
  • Pflege im Bett bei Immobilität
  • Unterstützung bei der Hautpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Nahrungszubereitung und -aufnahme
  • Hilfe bei Toilettengängen
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